Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen liegen allen unseren Lieferungen, Leistungen und Vertragsbeziehungen als Anbieter (f.u.n.k.e AVIONICS GmbH) zugrunde, ebenso allen Verträgen, die Sie mit uns über die Internetseite www.funkeavionics.de schließen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen mit dem Kunden ist unsere Bestätigung in Schrift- oder Textform maßgebend.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

2. Zustandkommen des Vertrags

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:

Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden „in den Warenkorb“ gelegt. Über das Einkaufswagen-Symbol können Sie sich den Warenkorb anzeigen lassen und jederzeit Änderungen vornehmen. Im nächsten Schritt haben Sie die Möglichkeit über die Schaltfläche „zur Kasse“ ein neues Kundenkonto zu generieren oder sich in ein bereits existierendes Profil einzuloggen. Alternativ können Sie den Kauf auch direkt über den Zahlungsanbieter PayPal abwickeln, indem Sie auf „Check out with PayPal“ klicken. In diesem Fall ist das Generieren eines Kundenkontos nicht erforderlich.  

Die anfallenden Versandkosten bestimmen sich nach Warengewicht und nach Lieferland. In unseren Online-Shop können aufgrund von abweichenden Versand- und Zollgebühren nur europäische Länder ausgewählt werden. Sofern Sie die Lieferung in ein anderes Land wünschen, können Sie uns  gerne eine Anfrage an shop@funkeavionics.de senden und wir werden Ihnen ein individuelles Angebot zukommen lassen.

Folgen Sie anschließend den Anweisungen bis zu der Versandinformationsseite. Die Zahlung erfolgt durch die im Bestellprozess gewählte Bezahlmethode. Sie haben die Wahl zwischen einer Vorkasse-Zahlung „Check/Money Order“, hier wird auf der nächsten Seite unter „Zahlungsinformationen“ unsere Bankverbindung mitgeteilt, oder der Nutzung des Sofortzahl-Systems PayPal. Bei der Bezahlmethode mit Paypal gelten deren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abschließend werden Sie in unseren Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet. Vor Absenden der Bestellung haben Sie nochmals die Möglichkeit, sämtliche Angaben zu überprüfen, ggf. zu ändern bzw. über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers den Kauf abzubrechen. 
Mit dem Akzeptieren der Einverständniserklärung und dem Absenden der Bestellung über den „jetzt zahlungspflichtig bestellen“-Button erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebots, wodurch der Vertrag zustande kommt. 

(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

3. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb 14 Tage netto nach Rechnungsdatum.

5. Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Dem Kunden obliegt die unverzügliche Untersuchung der abgeholten oder gelieferten Ware. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Anzeige zu machen; insoweit kommt es auf den Zeitpunkt der Absendung der Mängelanzeige an. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Versäumt der Kunde dies, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, die f.u.n.k.e AVIONICS GmbH hätte den Mangel arglistig verschwiegen. Waren mit offenkundigen Mängeln dürfen nicht eingebaut oder mit beweglichen Sachen verbunden oder vermengt werden.

(3) Der Kunde hat uns unverzüglich Gelegenheit zur Besichtigung der Mängel zu geben und unsere Hinweise zur Begrenzung der Kosten und des Schadens zu beachten.

(4) Die Gewährleistungsfrist für von uns gelieferte Ware beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang; das gilt nicht, wenn es sich bei der von uns gelieferten Sache um ein Bauwerk handelt oder die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Auch für den Rückgriff des Kunden im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen unberührt.

(5) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel darauf beruht, dass die von uns gelieferte Ware nicht ordnungsgemäß montiert oder zweckwidrig verwendet worden ist.

(6) Bei Vorliegen von Mängeln darf der Kunde den vereinbarten Kaufpreis nur in einem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.

(7) Eine Ersatzlieferung oder Reparatur führt dann nicht zum Neubeginn der Verjährung, wenn wir diese nur aus Kulanz vornehmen.

(8) Die zum Zwecke der Prüfung und Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen. Wir tragen hingegen nicht die Aus- und Einbaukosten.

(9) Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand in einer vom Hersteller nicht vorgesehener Weise verändert wird und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Änderung steht. Dies gilt insbesondere auch beim Einbau von Teilen fremder Herkunft in den von uns gelieferten Gegenstand, die dafür nicht vorgesehen bzw. zugelassen sind.

(10) Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nachbesserung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(11) In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn wir mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. In einem solchen Fall sind wir gleichwohl unverzüglich zu verständigen. Wir haften nicht für die Folgen einer unsachgemäßen Nachbesserung oder sonstigen Änderung des Liefergegenstandes durch den Kunden oder Dritte.

(12) Soweit der Kunde mit seinem Abnehmer über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat, kann er sich nicht bei uns schadlos halten.

6. Haftung

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. unserer Verpflichtung zur Lieferung eines mangelfreien Gegenstandes. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Das gilt auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen und Stellvertreter.

7. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1)  Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2)  Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

8. No-Russia-Klausel

(1) Der [Importeur/Käufer] darf Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates geliefert werden und in deren Geltungsbereich fallen, weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation verkaufen, exportieren oder re-exportieren.

(2) Der [Importeur/Käufer] wird sein Bestes tun, um sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (1) nicht durch Dritte in der Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zunichtegemacht wird.

(3) Der [Importeur/Käufer] muss einen angemessenen Überwachungsmechanismus einrichten und aufrechterhalten, um Verhaltensweisen von Dritten weiter unten in der Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, die dem Zweck von Absatz (1) zuwiderlaufen würden, zu erkennen.

(4) Jeder Verstoß gegen die Absätze (1), (2) oder (3) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen einen wesentlichen Bestandteil dieser Vereinbarung dar, und der [Exporteur/Verkäufer] ist berechtigt, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

(i) Kündigung dieser Vereinbarung; und

(ii) eine Strafe in Höhe von 30% des Gesamtwerts dieser Vereinbarung oder des Preises der exportierten Waren, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

(5) Der [Importeur/Käufer] muss den [Exporteur/Verkäufer] unverzüglich über alle Probleme bei der Anwendung der Absätze (1), (2) oder (3) informieren, einschließlich aller relevanten Aktivitäten Dritter, die den Zweck des Absatzes zunichtemachen könnten (1). Der [Importeur/Käufer] stellt dem [Exporteur/Verkäufer] Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Absatz (1), (2) und (3) innerhalb von zwei Wochen nach einfacher Anforderung dieser Informationen zur Verfügung.